Ihre Rechtsanwältin für Scheidungen in Rüsselsheim am Main

Ist Ihre Ehe gescheitert und Sie oder Ihr:e Partner:in möchten die Scheidung einreichen?
Dann schwirren Ihnen wahrscheinlich viele Fragen durch den Kopf, wie beispielsweise ein Scheidungsverfahren abläuft oder was genau ein Trennungsjahr ist.
Wir helfen Ihnen dabei Klarheit zu schaffen und Ihre Fragen zu beantworten.
Wenn Sie nach einer Rechtsanwältin für Ihre Scheidung suchen, sind Sie bei Frau von Schumann in Rüsselsheim u. Umgebung, aber auch deutschland weit an der richtigen Adresse.

In Deutschland ist eine Scheidung ausschließlich mit eine:m Rechtsanwält:in möglich

Um in Deutschland einen Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht einreichen zu können, ist es nötig sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt o. eine Rechtsanwältin beauftragt, sofern der andere Ehegatte bzw. die Ehegattin dem Scheidungsantrag zustimmt.

Vollkommen ohne Anwält:in ist ein Scheidungsverfahren jedoch nicht möglich.
Außerdem ist es empfehlenswert, Ihre Interessen bei einer Scheidung von eine:r Fachanwält:in für Familienrecht vertreten zu lassen, um Nachteile aus der rechtlichen Auseinandersetzung zu umgehen.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Das Scheitern der Ehe ist die Voraussetzung für eine wirksame Scheidung.
Eine Ehe wird als gescheitert betrachtet, wenn einer der oder die Ehepartner:in dies äußert und die Ehegatten außerdem mindestens seit einem Jahr in Trennung leben.
Eben dieses Jahr ist allgemein als „Trennungsjahr“ bekannt.

Besonders deutlich kommt die Trennung zur Geltung, wenn die Ehepartner:innen in separaten Wohnungen leben. Dies ist aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen jedoch nicht immer möglich.
Daher kommt ein Getrenntleben in der gleichen Wohnung ebenfalls in Betracht.

Beträgt die Trennungsdauer weniger als ein Jahr, kann ein Scheidungsverfahren nur in bestimmten Ausnahmetatbeständen durchgeführt werden.

Eine weitere Voraussetzung der Scheidung ist die Zustimmung des anderen Ehegatten bzw. der anderen Ehegattin oder aber die Ehe muss nachweislich zerüttet sein. Andernfalls muss die Trennung mindestens drei Jahre andauern, nur dann wird die Zustimmung des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin entbehrlich.
Weitere Einzelheiten wird Ihnen Ihr:e Rechtsanwält:in in einem persönlichen Gespräch gerne erläutern.

Einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung stimmen beide Eheleute dem Scheidungsantrag zu. Danach gibt es keinen Streit über die Scheidung, bzw. deren Folgen.
Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, kann in Betracht gezogen werden, dass nur eine:r der Ehepartner:innen sein Mandat an eine:n Rechtsanwält:in überträgt, der o. die andere Ehepartner:in stimmt dem Scheidungsantrag dann nur noch zu.

Streiten die Eheleute über die Folgen, sollte jede:r eine:n eigene:n Fachanwält:in für Familienrecht kontaktieren.
Somit können die eigenen Interessen bestmöglich vertreten werden.

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Wenn Sie sich für eine Scheidung entschieden haben, beraten wir Sie gerne auch bezüglich einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung (oder Trennungsvereinbarungen) ist eine Vereinbarungen, durch welche die Partner:innen die Scheidungsfolgen möglichst einvernehmlich miteinander regeln.
Dies vereinfacht und beschleunigt das Scheidungsverfahren.
Ihr:e Fachanwält:in für Familienrecht geht strukturiert die Rechte und Pflichten, die es zu regeln gibt mit Ihnen durch.
Durch die Scheidungsfolgenvereinbarung können beispielsweise Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Versorgungs-, Zugewinnausgleich und Aufteilung des Vermögens einverständlich geregelt werden.

Meist wird die Vereinbarung anschließend bei einem Notar bzw. einer Notarin beurkundet.
Dadurch werden bei Gericht in Scheidungsverfahren Zeit und Kosten gespart.