Ihre Rechtsanwältin für Versorgungsausgleich in Rüsselsheim am Main

Mit der Scheidung gehen allerlei Fragen einher.
Unter anderem, was genau ein Versorgungsausgleich ist oder ob Ihnen Rentenansprüche Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin zustehen könnten.
Unsere Fachanwältin für Familienrecht berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um den Versorgungsausgleich.

 

Versorgungsausgleich

Bei einem Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche der Eheleute, die während der Ehe erworben wurden untereinander ausgeglichen, soweit dies erforderlich ist.
Hierzu gehören auch private Rentenverträge, wie Reesterrente usw.
Ob einzelne Rendite vom Versorgungsausgleich auszunehmen sind oder andersweitig (z.B. im Rahmen der Vermögensaufteilung) auszugleichen sind, bedarf der Einzelfallprüfung.

Dieser Vorgang wird automatisch durch das Gericht geprüft.
Bei einer Ehe, die kürzer als drei Jahre andauerte, geschieht der Versorgungsausgleich nicht automatisch. Er kann allerdings von Ihrer Fachanwältin für Familienrecht beantragt werden, wenn dies gewünscht ist.

Frau Rechtsanwältin von Schumann berät Sie gerne.

Wann ist ein Versorgungsausgleich empfehlenswert?

Ihre Rechtsanwältin kann einen Versorgungsausgleich auf Antrag durchführen, soweit Ihre Ehe nicht länger als drei Jahre andauerte. Zuvor sollten Sie sich von Ihrer Rechtsanwältin beraten lassen und besprechen, ob sich ein Versorgungsausgleich in Ihrem Fall lohnt.

Lassen Sie sich individuell bei uns beraten.