Ihre Rechtsanwältin für Sorgerecht in Rüsselsheim am Main

Sie trennen sich und haben Fragen zum Thema Sorgerecht?
Erkundigen Sie sich gerne bei uns, wann gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht in Frage kommt.
Wir unterstützen Sie dabei, einvernehmliche Sorgerechtsvereinbarungen mit Ihrem ehemaligen Partner bzw. Ihrer ehemaligen Partnerin zu erzielen oder Ihre Rechte bezüglich Ihrer Kinder gerichtlich durchzusetzen.

Sorgerecht

Unter Sorgerecht versteht sich das Recht und die Pflicht der Eltern, die Sorge für ein minderjähriges Kind zu übernehmen, sowie seinen Aufenthalt zu bestimmen, sein Vermögen zu verwalten und es gesetzlich zu vertreten.

Das Sorgerecht ermöglicht den Eltern enormen Einfluss auf das Leben und die Zukunft Ihrer minderjährigen Kinder, hinsichtlich Erziehung, Gesundheit und Vermögen.

Das gemeinsame Sorgerecht

Verheiratete Eltern, aber auch in Trennung oder Scheidung lebende Eltern, üben in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder aus.
Vordergründig ist hierbei das Kindeswohl.
Bestenfalls einigen sich die Partner:innen einvernehmlich darüber, bei wem die Kinder nach der Trennung vorwiegend leben und wie häufig der o. die ehemalige Partner:in die Kinder sehen soll.
Bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, wird die Erziehung trotz Scheidung durch beide Partner:innen übernommen.

Gerne bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung an und helfen auch bei der Auseinandersetzung mit dem Jugendamt, wenn über das Sorgerecht gestritten wird.

Fachanwältin für Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht steht Ihnen Frau von Schumann bei Fragen und Problemen bezüglich des Sorgerechts zur Verfügung.
Gerichtlich, wie außergerichtlich setzt sie sich für die gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge für Sie ein.
Wie für das Familiengericht, steht auch für uns das Wohl des Kindes im Vordergrund unserer Bemühungen.
Bei Fragen rund um die Thematik des Sorgerechts vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Kanzlei.