Ihre Rechtsanwältin für Unterhalt in Rüsselsheim am Main

Eine Scheidung wirkt sich vielseitig auf Ihr bisheriges Leben aus, was durchaus verwirrend sein kann.
Auch auf finanzieller Ebene gehen Ihr:e ehemalige:r Partner:in und Sie nun verschiedene Wege. Sollte Ihnen eine Scheidung bevorstehen oder befinden Sie sich derzeit in einer, lassen Sie sich von unserer Fachanwältin für Familienrecht umfassend über das Thema Unterhalt beraten.
Denn es ist wichtig sich über Unterhaltsansprüche gegenüber dem bzw. der Ehepartner:in, sowie minderjährigen und volljährigen Kindern im Klaren zu sein.
Dabei ist Ihnen die Fachanwältin Frau von Schumann aus Rüsselsheim gerne behilflich.

Arten von Unterhalt

Ihre Fachanwältin weiß die verschiedenen Unterhaltsarten voneinander zu unterscheiden. Diese differenzieren sich zunächst in Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.

In Bezug auf den Ehegattenunterhalt wird weiterhin zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt unterschieden.
Beim Kindesunterhalt wird oftmals auch der Betreuungsunterhalt tangiert.
In einem persönlichen Gespräch berät Ihre Rechtsanwältin Sie gerne, welche Unterhaltsansprüche für Sie relevant sind und in Betracht kommen.

 

Kindesunterhalt

Das Wohlbefinden des Kindes

Der Kindesunterhalt ist eine bedeutsame Unterhaltsform.
Grundsätzliche haben Kinder einen Anspruch darauf, von ihren Eltern Unterhalt zu bekommen.
Dies wird insbesondere bei Scheidungen meist eine essenzielle Rolle spielen.
Bei einer Trennung der Eltern bekommt zumeist der Elternteil, der die Kinder betreut, von dem anderen Elternteil Kindesunterhalt.
Dieser wird üblicherweise in Form von Geldzahlungen geleistet.
Das Geld soll dazu dienen, den Lebensbedarf des Kindes zu decken.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Beitrag durch Obdach, Verpflegung, Pflege und Betreuung.
Auch das Kindergeld wird hierbei berücksichtigt.
Kindesunterhalt ist meist bis zum Ende der Ausbildung zu zahlen.
Ab Volljährigkeit des Kindes müssen aber beide Eltern entsprechend Ihres Einkommens Kindesunterhalt zahlen.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jedes Jahr neu festfgesetzt wird.

Nachehelicher Unterhalt

nach rechtskräftiger Scheidung

Als "nachehelicher Unterhalt" wird der Unterhalt verstanden, der beansprucht werden kann, soweit eine rechtskräftige Scheidung vorliegt.
Nach der Scheidung ist zwar jede:r Ehepartner:in dafür verantwortlich, selbst für seinen nzw. ihren Unterhalt zu sorgen; allerdings kann beim Vorliegen einiger Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
Ein solcher Anspruch kommt z.B. bei einer nachgewiesenen Bedürftigkeit des ehemaligen Partners bzw. der ehemaligen Partnerin vor, die aus Alter, Krankheit oder auch einer besuchten Aus- oder Fortbildung resultieren kann.
Ihre Rechtsanwältin aus Rüsselsheim am Main wird Ihre individuelle Situation prüfen und Ihre Chancen auf nachehelichen Unterhalt mit Ihnen besprechen.

Trennungsunterhalt

zwischen Trennung und Scheidung

Entgegen dem nachehelichen Unterhalt betrifft der Trennungsunterhalt den Zeitraum zwischen Trennung und der rechtskräftig ausgesprochenen Scheidung.
Diese Unterhaltsform soll beiden Eheleuten in besagter Zeit finanzielle Sicherheit gewährleisten.
Denn auch in der Trennungszeit tragen die Ehegatten noch Verantwortung dafür, dem anderen Ehepartner seinen bzw. der anderen Eheparterin ihren gewohnten Lebensstandard zu erhalten.
Nach der Trennung ist der Ehepartner o. die Eheparterin, der oder die den höheren Verdienst erzielt, dazu verpflichtet, dem oder der Unterhaltsberechtigten einen Trennungsunterhalt auszuschütten.
Dies gilt allerdings nur, wenn der o. die Besserverdienende auch leistungsfähig ist.

Der Trennungsunterhalt muss durch Sie oder Ihre:n Rechtsanwält:in schriftlich eingefordert werden. Automatisch erhalten Sie ihn nicht.

Bei Unterhaltsansprüchen gilt es grundsätzlich diesen schnell durchzusetzen.
Gerade wenn Kinder in der Ehe betreut wurden, haben die Eheleute meist unterschiedliches Einkommen, sodass für eine Übergangszeit der o. die Besserverdienende etwas abgeben muss.
Frau Rechtsanwältin von Schumann errechnet gerne für Sie die Unterhaltsituation und berät Sie.

Wie wir Sie unterstützen können

 

Als Fachanwältin für Familienrecht werden wir Sie gerichtlich und außergerichtlich in Bezug auf Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt gerne beraten und vertreten.
Vereinbaren Sie hierfür einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei für Familienrecht.