Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht in Rüsselsheim am Main

Das Versterben eines Angehörigen bzw. einer Angehörigen ist emotional belastend und geht zudem mit viel organisatorischem Aufwand einher.
Insbesondere das Testament und Erbe stellt die Hinterbliebenen oft vor eine große Herausforderung, da es nach geltendem Recht aufzuteilen ist.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen zur Seite.

Erbrecht

Nach dem Ableben des Erblassers bzw. der Erblasserin wird dessen Vermögen an die Erben übergeben.
Das Erbrecht bezieht sich dabei auf sämtliche Rechtsnormen, die dieses Themengebiet umfassen.
Erben können grundsätzlich den gesamten Nachlass oder Anteile davon erwerben.
Die Erbfolge oder ein Testament bestimmt, wie das Erbe aufzuteilen ist.
Wir helfen Ihnen ebenfalls, wenn Sie selbst Ihren Nachlass regeln möchten.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Das Testament

Ein Testament stellt eine Willenserklärung dar, die jederzeit widerrufen werden kann.
Sie regelt den Erbfall nach Ihrem Ableben.
Ob ein Testament verfasst wird, bleibt Ihnen überlassen.
Soweit die gesetzliche Erbfolge Ihnen nicht zusagt, sollte ein Testament in Betracht gezogen werden.
Das öffentliche Testament bedarf jedoch der notariellen Beurkundung.
Wir helfen und beraten Sie gerne, ob ein Testament für Sie in Frage kommt und wie Sie Ihr Erbe nach Ihren Vorstellungen bestmöglich aufteilen können.

Testament und Erbvertrag

Das Testament wird allein durch den Erblasser oder die Erblasserin verfasst.

Der Erbvertrag hingegen wird von mindestens zwei Personen gestaltet.
In diesem Fall müssen sowohl Erblasser:in, als auch die Erben der notariellen Beurkundung beiwohnen.

Gesetzliche Erbfolge

Möglicherweise ist es auch sinnvoll, es dem Gesetz zu überlassen, wie Ihr Vermögen aufgeteilt wird.
Ob nun die gesetzliche Erbfolge, ein Testament oder ein Ehevertrag Ihre Interessen am besten vertritt, besprechen wir gerne mit Ihnen.