Petra von Schumann ist Fachanwältin für Familienrecht. Petra von Schumann berät Mandanten unter anderem kompetent zu ihren Rechten im Fall einer Trennung oder einer Scheidung. Auch hieran anschließende Fragen, die das Sorgerecht für Kinder oder den Unterhalt betreffen, sowie Fälle, in denen etwa eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zu klären ist, sind bei Fachanwältin Petra von Schumann in erfahrenen und guten Händen. Besondere Expertise kann die Fachanwältin von Schumann außerdem in internationalen Fragen des Familienrechts vorweisen, wenn etwa Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Familienzusammenführung oder ausländische Scheidungen zu klären sind. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang ein durch Fachanwältin Petra vom Schumann vor dem Bundesverwaltungsgericht erstrittenes Urteil vom 29. November 2012. In dem auch medial vielbeachteten Verfahren (Aktenzeichen: 10 C 14.12) ging es um die Familienzusammenführung, die ein ausländischer Staatsangehöriger begehrt hatte, nachdem in der betreffenden Familie durch ein Gericht eine Änderung im Sorgerecht herbeigeführt worden war. Mandanten profitieren im Bereich Familienrecht nicht nur von der Erfahrung und dem mit der Fachanwaltschaft verbundenen vertieften juristischen Wissen von Petra von Schumann, sondern auch von ihren sprachlichen Kenntnissen. Diese machen es ihr jederzeit möglich, grenzübergreifende Fragestellungen im Familienrecht im engen Kontakt zu ihren Mandanten zu lösen. Der von Fachanwältin Petra von Schumann gepflegte gute Kontakt zu den Behörden sowie ihre hohe zeitliche Flexibilität in besonders dringenden Fällen machen sie zur perfekten Anlaufstelle für alle Fragen zum Familienrecht.

Weitere Informationen zum Thema Familien-und Scheidungsrecht finden Sie auf der Ratgeberseite: www.scheidung.org

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